29.11.2021 – PANDEMIEREGELUNGEN ZUM TRAININGSBETRIEB +++UPDATE+++
Liebe Karateka,
wir weisen auf die neusten Regelungen hin, welche seit dem 27.11.2021 gelten. Dazu zitieren wir den Landessportbund Berlin:
Der Berliner Senat hat sich auf eine umfangreiche Ausweitung der 2G-Regel (erweiterte 2G-Regel) geeinigt. Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt ab dem 27. November 2021 eine erweiterte 2G-Regelung.
Der Landessportbund Berlin hat zusammen mit den Berliner Sportamtsleitungen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Berliner Fußball-Verband die folgend beschriebenen, einheitlichen Vorgehensweisen ausgearbeitet. Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
- Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen (hier ist nicht die Nutzung eines Funktionsgebäudes gemeint) ist künftig nur unter der 2Gplus-Bedingung zulässig. Das heißt: Nur für Geimpfte und Genesene mit der Zusatzbedingung, den Mindestabstand einzuhalten oder – wenn dieser nicht eingehalten werden kann – ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.
- Für alle weiteren Anwesenden in gedeckten Sportanlagen, die nicht an der Sportausübung beteiligt sind (z. B. Zuschauer*innen), gilt die Pflicht zur Erbringung eines 2G-Nachweises. Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
- Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.
- Abseits der Sportausübung gilt in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschl. der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die erweiterte 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren (§ 8a Abs. 2 Nr. 3 iVm. Nr. 2 InfSchMV).
Wir hoffen, dass nur wenige von Euch dadurch vom Training fernbleiben müssen. Lasst es uns wissen, wenn wir für Euch eine Alternative in Form eines Online-Trainings wiederbeleben können.
Bitte informiert Euch hier auch eigenständig über Aktualisierungen, denn diese haben zum Teil keine kurze Vorlaufzeit. Aktualisierungen und alle Informationen sind hier zu finden: https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/
Bleibt gesund. Bleibt fit.
Eure Abteilung Judo/Karate