18.03.2018
Beitragsordnung der Abteilung Boxen des Sportclub Berlin e. V. vom 02.03.2018
1. Grundlage für das Erheben von zusätzlichen Beiträgen
Die Mitglieder des Sportclub Berlin e. V. haben nach § 5 der Satzung Vereinsbeiträge zu entrichten. Die Abteilungen können in Ergänzung zu § 5 S. 4 der Satzung selbstständig weitere Beiträge erheben.
Die Abteilung Boxen erhebt zusätzlich Abteilungsbeiträge zum Mitgliedsbeitrag und zur Aufnahmegebühr.
2. Mitgliedsbeiträge der Abteilung
Mitgliedsbeitrag/Monat Grundbeitrag zuzüglich Abteilungsbeitrag Gesamt
Erwachsene / Berufstätige 8,00 EUR 17,00 EUR 25,00 EUR
Studenten, Rentner, Arbeitslose 8,00 EUR 12,00 EUR 20,00 EUR
Schüler
mit gültigen Schülerausweis 8,00 EUR 6,00 EUR 14,00 EUR
Sonderregelung
Familienbeitrag für Familien ab 3 Mitglieder ist immer aktuell und individuell festzusetzen!
3. Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr Aufnahmegebühr zuzüglich Abteilungsgebühr Gesamt
Einmalig 10,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR
4. Verbandsbeiträge
Der SC Berlin e.V. ist Mitglied im Berliner Boxverband e.V. .
Im Mitgliedsbeitrag ist die jährliche Verbandsabgabe enthalten.
5. Zahlungsverfahren
Beiträge und Gebühren sind bringepflichtig und werden grundsätzlich durch Bankeinzug quartalsweise erhoben. Für die notwendige Kontodeckung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Zusätzliche Kos¬ten für Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Änderungen der Bankverbindung oder der Art der Mitgliedschaft sind dem Vorstand der Abteilung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Schlussbestimmungen
Der Vorstand der Abteilung Boxen fasst Beschlüsse zur Durchführung der Beitragsordnung.
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der Abteilung Bo¬xen vom 02.03.2018 am 01.04.2018 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Beitragsordnung.
Änderungen bzw. eine Neufassung bedürfen eines erneuten Beschlusses durch die Mitgliederversammlung. Eine erneute Beschlussfassung ist nicht erforderlich, soweit lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.
Sollten sich einzelne Regelungen dieser Beitragsordnung ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von gesetzlichen oder Satzungsänderungen unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Regelungen und die Gültigkeit der Beitragsordnung im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Regelung möglichst nahe kommt.
Berlin, den 03.03.2018
Vorstand der Abteilung Boxen
Sportclub Berlin e. V.
Vorstand
Die durch die Mitgliederversammlung der Abteilung Boxen am 02.03.2018 beschlossene Beitragsordnung wird bestätigt (§ 13 Nr. 5 der Satzung).