Corona Ticker (Stand 15.11.2021)

Der Berliner Senat hat die zehnte Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen. Diese tritt am 15. November 2021 in Kraft und ist hier einsehbar. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 28. November 2021 Gültigkeit.

Für den Sportbetrieb bedeutet das konkret, dass die Sportausübung unter freiem Himmel weiterhin unter unveränderten Bedingungen (ohne Nachweis von Impfung/Test) zulässig ist. Weiter gilt für das Betreten eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage (Umkleidekabinen eingeschlossen) künftig für alle Anwesenden (Sportler*innen, Eltern, Trainer*innen, Betreuer*innen, Funktionspersonal, Zuschauer*innen) die 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind dabei grundsätzlich von den 2G-Bedingungen ausgenommen.